Der Verein
Liste der aktuellen Beitragssätze
| Bezeichnung | Beitrag |
| Einzel Erwachsener | 125,00 € |
| Einzel Erwachsener in Ausbildung | 75,00 € |
| Einzeljugendlicher 15-18 Jahre | 60,00 € |
| Einzel Kind bis 14 Jahre | 50,00 € |
| Passiv | 25,00 € |
| Familie 1. Erwachsener | 125,00 € |
| Familie ab 2. Erwachsener | 75,00 € |
| Familie Erwachsener in Ausbildung | 40,00 € |
| Familie Jugendlicher 15-18 Jahre | 30,00 € |
| Familie 1. Kind | 20,00 € |
| Familie 2. Kind | 15,00 € |
| Familie ab 3. Kind | 0,00 € |
| Ehrenmitglied | 0,00 € |
Das Ausschuss - Team
1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender in PU:
Frank Geiges
Tel.: 07478/261253
Email: WittGeiges@t-online.de
Zuständig für:
-Repräsentation des Vereins
-Entgegennahme von Anregungen
-Alle sonstigen Vorstandsaufgaben
-Gästemarkenverkauf
-(Unterstützung des 1. Vorsitzenden)
-Einteilung der Arbeitseinsätze und Erstellung der Arbeitsstundenliste
Kassier:
Sven Herold
Zuständig für:
-Einnahmen und Ausgabenberechnung des Vereins (Buchhaltung)
-Mitgliederverwaltung (Zugänge und Abgänge)
-Einzug Mitgliederbeiträge, Arbeitsausfallumlage, Getränkeabrechnung
-Schlüsselverwaltung
Schriftführer:
Stefan Halle
Zuständig für:
-Allgemeiner Schriftverkehr:
-Protokolle der Ausschuss-Sitzung und der Mitgliederversammlung
-Öffentliche Berichtserstattung
Jugendwart:
Peter Kienzle
Zuständig für:
-Allgemeine Jugendarbeit-Jugendtraining
Sportwart:
Uwe Fleischhacker
Tel.: 07478/1613
Email.: uwe@fleischhacker-starzach.de
Zuständig für:
-Sportveranstaltungen des Vereins
-Kontrolle des Spielbetriebs auf der Anlage
Kassenprüferin:
Claudia Schmider
Kassenprüfer:
Jürgen Namysl
1. Beisitzer:
Ulrich Bauer
2. Beisitzer:
Alfredo Vela
3. Beisitzerin:
Daniela Schmider
Informationsblatt für neue Mitglieder des Tennisverein Wachendorf
Spielmarke
Bitte beachten Sie, daß nach der Platz- und Spielordnung die Spielmarke immer zeitgleich zu Ihrem Spiel am Belegungsbrett hängen muß. Bitte verständigen Sie den 1. Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter falls die Spielmarke verloren wurde.
Getränke
Die Getränke befinden sich in der Tennishütte in einem verschlossenen Kühlschrank. Zugang haben alle Mitglieder des Ausschusses. Diese öffnen auf Verlangen den Kühlschrank. Entnahmen müssen sofort in das Getränkebuch eingetragen werden. Abrechnung und Einzug der Schulden erfolgt Ende Oktober.
Arbeitseinsatz aktiver Mitglieder
Jede(r) Aktive im Alter ab 18 Jahren ist zu einer Arbeitsleistung von 8 Arbeitsstunden/Jahr verpflichtet. Die Arbeitstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der 2. Vorsitzende führt die Liste für die erbrachten Arbeitsstunden. Ersatzweise sind für jede nicht geleistete Stunde 15 € zu bezahlen; Abrechnung und Einzug erfolgt Ende Oktober.
Ballmaschine
Die Ballmaschine befindet sich im verschlossenen Anbau der Tennishütte. Zugang haben alle Mitglieder des Ausschusses. Diese geben die Ballmaschine auf Verlangen heraus. Die Ballmaschine darf nur nach Einweisung verwendet werden. Bei unbefugter Benutzung trägt der Verursacher die Kosten für Reparatur bzw. Ersatz der Ballmaschine.
Geschirr
Das Geschirr in der Tennishütte steht jedem Mitglied zur Verfügung. Es muß nach Gebrauch wieder gesäubert und aufgeräumt werden.
Vermietung der Tennishütte
Die Tennishütte kann für private Zwecke gegen eine Gebühr von 50 € und selbst durchzuführender Endreinigung angemietet werden.
Platz- und Spielordnung des Tennisverein Wachendorf 77 e.V.
Mit Betreten der Platzanlage unterwirft sich jeder den Bestimmungen der Platz- und Spielordnung und den Weisungen der Organe des Vereins. Jedes Mitglied ist berechtigt, von anderen die Einhaltung dieser Ordnung zu verlangen.
Tenniskleidung
Der Aufenthalt auf den Tennisplätzen ist nur in vollständiger, tennisgemäßer Kleidung erlaubt. Diese Tenniskleidung soll den allgemeinen Gepflogenheiten entsprechen. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
Spielberechtigung
Während der Spielsaison hat jedes aktive Mitglied das Recht, auf den Plätzen Tennis zu spielen.
Platzbelegung
Jeder Spieler ist verpflichtet, vor Spielbeginn mit seiner Spielmarke auf der Zeittafel den Platz zu belegen. Damit hat er das Recht zur Nutzung des Platzes. Der Spieler, der den Platz belegt hat, sowie sämtliche Spielpartner sind verpflichtet, ihre Spielmarken zeitrichtig während des ganzen Spiels auf der Zeittafel hängen zu lassen. Diese Platzbelegung darf nicht früher als 3 Stunden vor Spielbeginn vorgenommen werden. Für Platz 3 gibt es keine Vorbelegung.
Sind die Spielpartner 5 Minuten nach eingetragenem Spielbeginn nicht anwesend, kann über den Platz anderweitig verfügt werden. Bei großem Andrang sollen die Spieler, die an diesem Tag schon gespielt haben, den anderen den Vortritt lassen.
Die Spielmarke ist nicht übertragbar.
Platzbelegungen durch Trainer für Einzel- und Gruppentraining sowie für Turniere und Spiele mit anderen Mannschaften werden jeweils rechtzeitig durch Aushang in der Hütte bekannt gemacht.
Spieldauer
Grundsätzlich hat jeder Spieler Anspruch auf 55 Minuten Spieldauer für ein Einzel- oder Doppelspiel. Diese Spieldauer darf nur überschritten werden wenn freie Plätze verfügbar sind. Bei starkem Andrang sind Doppelspiele anzustreben.
Nach Beendigung des Spiels ist der Platz abzuziehen.
Platzbelegung für Kinder unter 15 Jahren
Kinder können an Sonn- und Feiertagen ganztags sowie wochentags ab 17 Uhr die Plätze nicht vorbelegen.
Kinder können alle Plätze für 55 Minuten belegen, wenn diese zur vollen Stunde frei und nicht vorbelegt sind.
Schlüssel
Jedes Mitglied bzw. jede Familie erhält leihweise einen Schlüssel gegen ein Pfand von 25 €. Dieses Pfand wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe von Schlüssel(n) und Spielmarke(n) zurückerstattet.
Dieser Schlüssel passt zum Platz und zu allen Räumen der Tennishütte. Kinder erhalten einen eigenen Schlüssel für den Platz und den Hüttenvorraum. Die Schlüssel sind nicht übertragbar. Bei Verlust der Schlüssel ist der 1. Vorsitzende bzw. dessen Stellvertreter zu benachrichtigen. Der Spieler, der als letzter die Anlage verlässt, ist zum Abschließen sämtlicher Türen verpflichtet.
Gäste
Mitglieder können für sich und einen bzw. mehrere Gäste einen Platz belegen, wenn sie selbst mitspielen. Sie benötigen dazu eine Gastspielmarke. Diese können zum Preis von 5 € beim 1. Vorsitzenden erworben werden und gelten für eine Spielstunde (55 Minuten) und einen Platz. Jeder Spieler ist verpflichtet, vor Spielbeginn mit seiner Gastspielmarke auf der Zeittafel den Platz zu belegen. Die Gastspielmarken sind nach Spielende in den Briefkasten an der Tennishütte zu werfen.
Jedes Mitglied bürgt für seine Gäste.
Kinder unter 5 Jahren
Kinder unter 5 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf die Tennisplätze mitgenommen werden.
Hunde
Hunde sind auf der gesamten Tennisanlage verboten.
Pflege der Tennisplätze
Die Pflege der Tennisplätze sollte für jedes Mitglied selbstverständlich sein. Das heißt, daß evtl. Verunreinigungen vor Spielbeginn und nach Spielende zu beseitigen sind.
Haftung
Der Verein haftet weder für Personen- oder Sachschäden noch für den Verlust fremden Eigentums, soweit die gesetzliche Haftpflicht als Pächter des Grundstücks nichts anderes bestimmt.
Vereinsmitglieder sind über den WLSB gegen Sportunfälle versichert. Gäste sind nicht versichert.
Benutzer der Platzanlage und deren Einrichtungen haben für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung in vollem Umfang aufzukommen.
Ordnungsmaßnahmen
Mitglieder, die wiederholt gegen die Platz- und Spielordnung verstoßen, können mit Ordnungsstrafen belegt und gegebenenfalls aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Gästen kann bei Verstößen gegen diese Platz- und Spielordnung die weitere Benutzung der Platzanlage untersagt werden.
Starzach, den 19. September 2005 Der Ausschuss